True Crime
Welche Aspekte sind für den Jugendmedienschutz relevant?
Medienradar, 11/2021
Welche Angebote absolut unzulässig sind, also weder im Fernsehen ausgestrahlt noch im Internet (Telemedien) verbreitet werden dürfen, regelt der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV). Bei der Frage nach einer möglichen Unzulässigkeit sind für das True-Crime-Genre insbesondere Angebote relevant, die Propagandamittel verfassungswidriger Organisationen und ihre Kennzeichen darstellen sowie Angebote, die gegen die Menschenwürde verstoßen (vgl. § 4 Abs. 1 JMStV).
Relativ unzulässige Angebote sind solche, deren Verbreitung im Fernsehen unzulässig, in Telemedien dagegen erlaubt ist, sofern der Zugang nur für Erwachsene sichergestellt ist. Dies sind pornografische und indizierte Inhalte sowie Angebote, die offensichtlich geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten schwer zu gefährden (vgl. § 4 Abs. 2 JMStV).
Kinder und Jugendliche sind vor Inhalten zu schützen, die nach den herrschenden gesellschaftlichen Wertmaßstäben geeignet sind, ihre Entwicklung oder Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen (vgl. § 5 JMStV). Dies sind z. B. Angebote, die für bestimmte Altersgruppen ängstigend oder sozialethisch desorientierend wirken können oder gewaltbefürwortend oder ‑fördernd sind. True-Crime-Sendungen können in ihrer Drastik und Eindringlichkeit sehr unterschiedlich ausfallen, die Spannbreite reicht deshalb von Altersfreigaben ab 12 Jahren, die auch im Tagesprogramm ausgestrahlt werden dürfen, bis zu Kennzeichnungen ab 18 Jahren.
Brigitte Zeitlmann ist hauptamtliche Vorsitzende in den Prüfausschüssen und arbeitet in dem Bereich der Medienpädagogik bei der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF). Als Redakteurin verantwortete sie beim multimedialen Lehrangebot Faszination Medien den Bereich Jugendschutz und war jahrelang Mitglied der Auswahlkommission der Internationalen Filmfestspiele Berlin (Berlinale) Generation. Sie ist außerdem Prüferin bei der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) sowie regelmäßig Mitglied der Nominierungskommission und Jury des Grimme-Preises.
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