Playlist

Was ist eigentlich ängstigend?

Ängstigung als Risikodimension im Jugendmedienschutz

Brigitte Zeitlmann

Medienradar, 07/2020

Das Gefühl der Angst kennt jede*r. Manche Ängste sind auf eine bestimmte Entwicklungsphase begrenzt, andere begleiten einen über einen längeren Zeitraum. Würde man Kinder von ängstigenden Inhalten fernhalten, so würde man ihnen auch ein wichtiges Lernfeld entziehen, das ihnen beim Umgang mit eigenen Ängsten hilft. Andererseits darf man sie nicht überfordern, indem man sie mit nachhaltig und übermäßig ängstigenden Inhalten konfrontiert. Denn dadurch könnten bestehende Ängste verstärkt oder gar neue Angstszenarien erschlossen werden. Ab welchem Alter also können potenziell ängstigende Inhalte verkraftet werden? Die Playlist geht dieser Frage nach.

Was Kinder ängstigt, deckt sich nicht immer mit dem, was Erwachsene als bedrohlich einschätzen. So erscheint etwa Kindern der Tod noch nicht als etwas Endgültiges und hat für sie im Film oft nicht dieselbe Bedeutung wie für erwachsene Zuschauer.

Möglichkeiten eines guten Umgangs mit potenziell ängstigenden Themen

Die erste Episode der zweiten Staffel von Club der roten Bänder erhielt wegen der Themen Tod und Krankheit von der FSF eine Freigabe ab 6 Jahren, obwohl diese in der Serie eine zentrale Rolle spielen. Zwar mute die Handlung Kindern einiges zu, so die Begründung des Prüfausschusses, doch stehen atmosphärisch die Momente von Hoffnung, Zusammenhalt und Liebe im Vordergrund. Trotz ihrer potenziell belastenden Thematik wurde die Episode daher als gut verkraftbar für Kinder ab 6 Jahren eingeschätzt. Die Auseinandersetzung mit Krankheit, Behinderung und Tod kann bereits von Kindern im Grundschulalter geleistet werden. Die Episode zeigt dabei auch Möglichkeiten eines guten Umgangs mit diesen potenziell ängstigenden Themen auf.   

Hilfe bei der Angstbewältigung

Die Simulation angstauslösender Handlungen, die daraus entstehende Spannung und die Entspannung, wenn die Bedrohung beseitigt ist, gehört auch für Kinder zu den ausschlaggebenden Motiven, sich Filme anzuschauen. Die Fähigkeit, ängstigende Medieninhalte zu verarbeiten, entwickelt sich insbesondere im Vorschul- und im Grundschulalter. Kinder lernen dramaturgische und genretypische Strukturen von Filmen kennen und wissen zunehmend, dass Filmheld*innen, aus deren Perspektive sie die Handlung erleben, Gefahren und Bedrohungen überwinden werden. Wenn also Gefahrensituationen zeitnah positiv aufgelöst und vielleicht sogar noch mit humorvollen Elementen versehen werden, so kann dies von Kindern ohne Beeinträchtigung verarbeitet werden und hilft ihnen gegebenenfalls, sich mit ihren eigenen Ängsten auseinanderzusetzen. Das Beispiel Der gestiefelte Kater zeigt, wie eine häufige Angst von Kindern, nämlich das Ertrinken im tiefen Wasser, kindgerecht thematisiert werden kann. Mit solchen Formaten wird Kindern die Möglichkeit gegeben, sich mit ihren eigenen Ängsten zu befassen und in einem geschützten Rahmen zu durchleben.

Überforderung für Kinder

Andere Inhalte können hingegen bestehende Ängste verstärken oder neue aufbauen. Ab 12-Jährige sind bereits in der Lage, Filmkontexte zu verstehen und durch die z. B. im Happy End gegebene Überwindung der Gefahr zum Ende des Films ihre Ängste aufzulösen. Allerdings können auch auf ältere Kinder besonders realitätsnahe oder drastische Darstellungen noch entwicklungsbeeinträchtigend im Sinne einer nachhaltigen oder übermäßigen Angsterzeugung wirken. Es besteht außerdem die Möglichkeit, dass Vielseher eines Formats das reale Leben abweichend wahrnehmen können. Gemäß der „Scary-World-Hypothese“ besteht die Annahme, dass kindliche oder jugendliche Vielsehende eines Formats – das eine real wirkende Gefahr in den Fokus stellt und sich einseitig auf die Bedrohung in einem lebensnahen Umfeld konzentriert – die gesellschaftliche Realität bedrohlicher wahrnehmen können. Die Episode von Deadly Sins – Du sollst nicht töten entwirft ein abgründiges Menschenbild, indem es die Motive kaum psychologisch erklärt, die Täter*innen in ihrer Handlungsmächtigkeit ansatzweise überhöht, aber auch dämonisiert, und damit stigmatisiert. Diese verzerrte Form der Darstellung befand der Prüfausschuss als wirkungsmächtig. Kinder und Jugendliche haben in der Regel noch nicht genug eigene Erfahrungen, die die genrespezifisch einseitige Wirklichkeitsdarstellung einer True-Crime-Serie relativieren könnten. Letztendlich läuft jeder Fall dieser Episode darauf hinaus, dass das Böse im Menschen schlummert – hier auch noch in Verbindung mit einem starken Sexualtrieb – und aus vergleichsweise geringem Anlass herausbrechen kann. Hiermit kann als negative Wirkung ein „Scary-World-Effekt“ verbunden sein.

Filme und Serien können also Inhalte bereithalten, die nur kurz erschrecken oder ihnen sogar helfen, eigene Ängste zu reflektieren. Sie können aber auch die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigen, wenn sie drastisch inszeniert sind oder mit Aspekten kombiniert werden, die eine Rezeption erschweren. Angstverstärkende Faktoren können in den jeweiligen Altersgruppen unterschiedlich ausfallen. Kleinere Kinder können bei medialen Inhalten Ängste entwickeln, bei denen ältere Jugendliche nur noch schmunzeln können. Es werden im Folgenden drei angstverstärkende Faktoren vorgestellt, die bei jüngeren Kindern zu beachten sind. Im Lehrmaterial des Dossiers Jugendmedienschutz in Deutschland befindet sich zu diesen Medienbeispielen auch eine Aufgabe (A2 - Ängstigende Inhalte in Filmen) für die Klassenstufen 7/8 und 9/10.

Anknüpfung an bereits bestehende Ängste

Es können in Medien Faktoren auftreten, die angstverstärkend auf Kinder wirken. Spielt die Handlung beispielsweise in einer zeitlichen und geographischen Nähe des Zuschauenden, so fällt ein distanzierter Blick auf das Geschehen schwerer. Angstverstärkend können auch Inhalte wirken, die an bereits bestehende Ängste anknüpfen. Dazu zählen nicht nur für Kinder Stoffe, die Weltuntergangsszenarien zeichnen oder Ängste des Alltags realitätsnah abbilden. Entscheidend ist dabei die Art der filmischen Umsetzung und das Ausmaß des Identifikationspotentials der Protagonist*innen. Die Angst, dass das Flugzeug abstürzt, in dem man gerade reist, kennen viele. Wird dies realitätsnah, spannungsgeladen und sogar noch mit kindlichen Protagonist*innen und ohne Happy End umgesetzt, so kann es jüngere Kinder nachhaltig ängstigen. So entschied der Prüfausschuss, dass diese Episode von Absturzursache ungeklärt nicht für unter 12-Jährige geeignet ist.

Beteiligung von Tieren

Kinder identifizieren sich nicht nur stark mit Darstellenden in ihrer Altersgruppe, sondern auch mit Tieren. Bedrohliche Szenarien, in die Kinder oder Tiere involviert sind, können deshalb höhere Angstreaktionen auslösen, als wenn Erwachsene in der gleichen Situation gezeigt werden. Fragt man Kinder nach den ersten angsteinflößenden Filmerlebnissen aus ihrer Vergangenheit, so berichten viele von der traurigen Szene aus Bambi, die sie scheinbar nachhaltig verstörte. Wenngleich der Film aus 1942 deutlich in die Jahre gekommen und ruhig erzählt ist, und außerdem eine FSK-Freigabe ab 0 Jahren hat, so überfordert die Sterbeszene der Mutter viele kleinere Kinder. Was kann eine ängstigende Wirkung verstärken und was abschwächen?

Protagonist*innen zeigen Angst

Jüngere Kinder können nicht realistisch einschätzen, wie gefährlich die im Film dargestellten Situationen sind. Sie reagieren spontan auf Gesichtsausdrücke: Ein Mensch mit ängstlichem Gesicht vermittelt mehr Angst als ein Mensch mit unbeweglichem Gesichtsausdruck, wenngleich beide Situationen identisch sind. Obwohl Jurassic World in einem deutlich lebensfernen Setting verortet ist und das Spannungsniveau durch episodische Lösungen immer wieder entlastet wird, so zeigt der Film doch Identifikationsfiguren, die sich in großer Gefahr befinden und sich dabei sichtbar fürchten. Der FSF-Prüfausschuss kam einstimmig zu dem Ergebnis, dass auch die geschnittene Fassung von Jurassic World noch zu bedrohlich, zu gewaltbetont und übermäßig angsterzeugend für unter 12-Jährige zu bewerten sei.

Während sich bei kleinen Kindern einzelne Bilder nachhaltig ängstigend einprägen und über die Rezeption hinauswirken können, so gewinnt bei ab 12-Jährigen der Kontext eine größere Bedeutung. Dieser Altersgruppe ist es möglich, längere Spannungsmomente auszuhalten und das Geschehen dem fiktionalen Setting zuzuordnen. Allerdings sollte auch für 12-Jährige die Darstellungsebene in ihrer Intensität verkraftbar sein und damit nicht besonders explizit oder drastisch ausfallen. Eindringliche Gewaltdarstellungen und eine Kombination von Sexualität und Gewalt können bei dieser Altersgruppe nachhaltige Ängste aufbauen. Des Weiteren kann eine besondere Realitätsnähe die ängstigende Wirkung verstärken. Im Folgenden werden diese drei Faktoren – Gewaltdarstellung, Sexualität und Lebensnähe – deshalb mit Beispielen versehen, die eine Freigabe ab 12 und ab 16 Jahren rechtfertigten.

Drastische Gewaltdarstellung – Freigabe ab 12

Der Kontext spielt bei ab 12-Jährigen eine größere Rolle als bei Jüngeren, da sie bedrohliche Momente distanziert in den fiktionalen Kontext einordnen können. In diesem Fall handelt es sich um ein „historisches“ Setting, das weit von der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen angesiedelt ist. Eine Angstübertragung auf die Lebensrealität erscheint deshalb unwahrscheinlich. Dennoch darf eine Gewaltspitze nicht explizit ausfallen, um nicht allein durch die Bildebene nachhaltige Ängste zu schüren. Diese Szene wurde ab 12 Jahren freigegeben, wenngleich die Erdrosselung recht dicht inszeniert wird; offene Wunden oder ein lang ausgespieltes Leiden sind hingegen nicht zu sehen. Schließlich wurde sie als verkraftbar gewertet. Als relativierend wurde aufgeführt, dass es sich bei dem Opfer nicht um eine dramaturgisch eingeführte Filmfigur handelt, weshalb eine emotionale Anbindung an sein Leid unwahrscheinlich scheint. Außerdem folgen auf diese Gewaltszene 33 Minuten voller Dialogszenen ohne Gewaltmomente, die es 12-Jährigen ermöglicht, mögliche Übererregungen abzubauen.

Drastische Gewaltdarstellung – Freigabe ab 16

Diese Szene wurde für 16-Jährige freigegeben. Gestaltet sich die Gewalt derart explizit in Bild und Ton, so hat die Darstellung das Potential, 12-Jährige nachhaltig zu ängstigen. Wenngleich 12-Jährige bereits Erfahrung mit fiktionalen Stoffen haben, über eine gewisse Genrekenntnis verfügen und auch Strategien entwickelt haben, sich von überfordernden Inhalten zu distanzieren, so kann ihnen dennoch keine drastisch ausgeprägte Gewaltdarstellung zugemutet werden. 16-Jährigen wird hingegen zugetraut, die Inhalte ohne übermäßige Ängstigung zu verarbeiten.

Explizite sexuelle Inhalte – Freigabe ab 12

Dieser Ausschnitt aus dem Film The Counselor wurde in seiner geschnittenen Fassung für das Hauptabendprogramm ab 12 Jahren freigegeben. Für die Präsentation bestimmter Sexualpraktiken oder Beziehungskonzepte gilt: Solange Menschen selbstbestimmt und in gegenseitiger Übereinkunft handeln, kann bei der Bewertung größere Toleranz gewährt werden. Für Kinder unter 12 Jahren können hingegen keine Medieninhalte freigegeben werden, die Sexualität in abstoßenden Aspekten oder in einer bildlichen oder inhaltlichen Drastik darstellen, die verstörend für jüngere Kinder sein kann. Dies gilt insbesondere, wenn die sexuelle Selbstbestimmung scheinbar oder tatsächlich tangiert ist. In diesem Ausschnitt wird eine zugewandte, zärtliche Sexualität zwischen Erwachsenen gezeigt, die weder zu explizit ist, um verstörend auf 12-Jährige zu wirken, noch den Eindruck entstehen lässt, dass andere Praktiken oder Beziehungskonzepte weniger wert seien.

Sex und Gewalt – Freigabe ab 16

Darstellungen, die Sexualität mit Bedrohung, Gewalt und Ekel verknüpfen, können auch auf 12-15-Jährige noch übermäßig ängstigend wirken. In The Handmaid`s Tale wird die Darstellung der sexuellen Gewalt von einer bedrückenden, langanhaltenden Grundatmosphäre begleitet, die für wenig Entlastung sorgt. Die dargebrachte Kombination aus Sexualität und Gewalt, Vergewaltigung und Begierde, Missbilligung und Unterwerfung hat das Potential, unter 16-Jährige zu verstören.

Lebensnähe von Kindern – Freigabe ab 12

Reales Gewaltgeschehen in einem dokumentarischen Format kann auch für 12-Jährige verkraftbar sein, wenn die Bildebene nicht zu explizit und das Geschehen distanziert wahrnehmbar ist. Ein Mord zuhause in vertrauter Umgebung und die lange ungeklärte Frage, ob es sich beim Täter um einen noch frei herumlaufenden Serienmörder handelt, haben zunächst für die Altersgruppe ab 12 Jahren ein ängstigendes Potenzial. In dieser Episode der True-Crime Serie Ungeklärt – Mord verjährt nicht wird zudem deutlich, dass Nanine ihren Mörder gekannt haben muss. Entlastung bieten neben der Bildebene ohne drastische Spitzen die Aufklärung des Falles durch beharrliche und durchaus empathische Ermittler sowie der insgesamt hohe Dialoganteil. Die harmonische Beziehung des Opfers zu Mutter und Schwester wird immer wieder thematisiert und ist emotional ergreifend, gibt aber auch Gelegenheit zu notwendiger und entlastender Trauer. Damit kann das insgesamt hohe Spannungsniveau abgemildert werden, sodass die Freigabe der vorliegenden Episode für 12 Jahre möglich war.

Lebensnähe von Kindern – Freigabe ab 16

Wird ein reales Gewaltgeschehen dargestellt, das Anknüpfungspunkte für den eigenen Alltag bietet, so kann dies 12-Jährige überfordern. Eine Freigabe ab 16 Jahren eines True-Crime Formats kann erfolgen, wenn eine grausame Tat sowohl dicht als auch ausgespielt in Szene gesetzt wird und diese sich in ihrer Dramatik steigert. Die gesamte Episode von böse Stiefmütter erzählt von den Misshandlungen zweier Kinder innerhalb ihrer Familie, die das Gegenteil eines geschützten Raumes darstellt. Durch die Darstellung des häuslichen Umfelds ist eine besondere Nähe zur Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen gegeben, die dem Geschilderten und Gezeigten besondere Wirkungsmacht verleiht. Auf der Inhaltsebene wird ein derart grausamer, von Gewalt und Ausweglosigkeit geprägter Fall geschildert, dass auch die entlastenden Momente – wie die hinreichend zurückhaltende Bildebene und die räumliche und zeitliche Ferne – eine nachhaltige Ängstigung bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht relativieren. Das schiere Ausmaß an Gewalt und Schrecken erzeugt in der gesamten Episode eine angstgeprägte, negative Gefühlslage, der sich unter 16-Jährige nicht entziehen können. Durch das Ende der Episode kommt es nicht zu einem Abschluss, denn der über weite Strecken erzählende Terry Junior ist ein deutlich gebrochener und verzweifelter Mann.

Bei besonders intensiven Horror- oder Splatterelementen kann auch bei ab 16-Jährigen noch eine Überforderung konstatiert werden. Meist ist jedoch nicht nur ein ängstigender Faktor ausschlaggebend für eine Freigabe ab 18 Jahren. Häufig treten hier die Risikodimensionen der sozialethischen Desorientierung oder der Gewaltbefürwortung in den Vordergrund.

Zusammengestellt von

Brigitte Zeitlmann ist hauptamtliche Vorsitzende in den Prüfausschüssen und arbeitet in dem Bereich der Medienpädagogik bei der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF). Als Redakteurin verantwortete sie beim multimedialen Lehrangebot Faszination Medien den Bereich Jugendschutz und war jahrelang Mitglied der Auswahlkommission der Internationalen Filmfestspiele Berlin (Berlinale) Generation. Sie ist außerdem Prüferin bei der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) sowie regelmäßig Mitglied der Nominierungskommission und Jury des Grimme-Preises.

[Bild: Sandra Hermannsen]