Was ist eigentlich ängstigend?
Ängstigung als Risikodimension im Jugendmedienschutz
Medienradar, 07/2020
Was Kinder ängstigt, deckt sich nicht immer mit dem, was Erwachsene als bedrohlich einschätzen. So erscheint etwa Kindern der Tod noch nicht als etwas Endgültiges und hat für sie im Film oft nicht dieselbe Bedeutung wie für erwachsene Zuschauer.
Filme und Serien können also Inhalte bereithalten, die nur kurz erschrecken oder ihnen sogar helfen, eigene Ängste zu reflektieren. Sie können aber auch die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigen, wenn sie drastisch inszeniert sind oder mit Aspekten kombiniert werden, die eine Rezeption erschweren. Angstverstärkende Faktoren können in den jeweiligen Altersgruppen unterschiedlich ausfallen. Kleinere Kinder können bei medialen Inhalten Ängste entwickeln, bei denen ältere Jugendliche nur noch schmunzeln können. Es werden im Folgenden drei angstverstärkende Faktoren vorgestellt, die bei jüngeren Kindern zu beachten sind. Im Lehrmaterial des Dossiers Jugendmedienschutz in Deutschland befindet sich zu diesen Medienbeispielen auch eine Aufgabe (A2 - Ängstigende Inhalte in Filmen) für die Klassenstufen 7/8 und 9/10.
Während sich bei kleinen Kindern einzelne Bilder nachhaltig ängstigend einprägen und über die Rezeption hinauswirken können, so gewinnt bei ab 12-Jährigen der Kontext eine größere Bedeutung. Dieser Altersgruppe ist es möglich, längere Spannungsmomente auszuhalten und das Geschehen dem fiktionalen Setting zuzuordnen. Allerdings sollte auch für 12-Jährige die Darstellungsebene in ihrer Intensität verkraftbar sein und damit nicht besonders explizit oder drastisch ausfallen. Eindringliche Gewaltdarstellungen und eine Kombination von Sexualität und Gewalt können bei dieser Altersgruppe nachhaltige Ängste aufbauen. Des Weiteren kann eine besondere Realitätsnähe die ängstigende Wirkung verstärken. Im Folgenden werden diese drei Faktoren – Gewaltdarstellung, Sexualität und Lebensnähe – deshalb mit Beispielen versehen, die eine Freigabe ab 12 und ab 16 Jahren rechtfertigten.
Bei besonders intensiven Horror- oder Splatterelementen kann auch bei ab 16-Jährigen noch eine Überforderung konstatiert werden. Meist ist jedoch nicht nur ein ängstigender Faktor ausschlaggebend für eine Freigabe ab 18 Jahren. Häufig treten hier die Risikodimensionen der sozialethischen Desorientierung oder der Gewaltbefürwortung in den Vordergrund.
Brigitte Zeitlmann ist hauptamtliche Vorsitzende in den Prüfausschüssen und arbeitet in dem Bereich der Medienpädagogik bei der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF). Als Redakteurin verantwortete sie beim multimedialen Lehrangebot Faszination Medien den Bereich Jugendschutz und war jahrelang Mitglied der Auswahlkommission der Internationalen Filmfestspiele Berlin (Berlinale) Generation. Sie ist außerdem Prüferin bei der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) sowie regelmäßig Mitglied der Nominierungskommission und Jury des Grimme-Preises.
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