Gewaltbefürwortung und -förderung
Gewaltdarstellungen als Risikodimension im Jugendmedienschutz
Medienradar, 06/2020
Wie wirkt Gewalt, wenn sie nicht in ein fiktionales Werk eingebettet ist? Das kommt natürlich ganz auf den Kontext und die Darstellung an. In diesem Fall handelt es sich um kurze Darstellungen von MMA-Kämpfen, bei denen man vermuten kann, dass sie äußerst brutal sein können. Allerdings werden sie auch in ein – sehr liberales, aber trotzdem vorhandenes – sportliches Regelwerk eingeordnet. Es geht hier also nicht um einen unkontrollierten Kampf, sondern um einen regulierten Sportwettkampf, was bereits 12-Jährige erkennen können. Auf der anderen Seite wird hier nicht einfach ein Kampf abgebildet. Etwa die Hälfte der Treffer wird in Zeitlupe gezeigt. Die Kampfszenen werden mit einer Kommentierung der Superlative versehen, die, in Kombination mit der Bildebene, durchaus eine Gewalt befürwortende bzw. fördernde Wirkung haben kann. Doch für welches Alter? Der FSF-Prüfausschuss entschied eine Freigabe ab 12 Jahren. Wie würden die Schüler*innen entscheiden?
Brigitte Zeitlmann ist hauptamtliche Vorsitzende in den Prüfausschüssen und arbeitet in dem Bereich der Medienpädagogik bei der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF). Als Redakteurin verantwortete sie beim multimedialen Lehrangebot Faszination Medien den Bereich Jugendschutz und war jahrelang Mitglied der Auswahlkommission der Internationalen Filmfestspiele Berlin (Berlinale) Generation. Sie ist außerdem Prüferin bei der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) sowie regelmäßig Mitglied der Nominierungskommission und Jury des Grimme-Preises.
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