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Sexting

Gefährlicher Trend oder neue Form sexueller Selbstentfaltung?

David Assmann

Medienradar, 10/2020

Sexting unter Jugendlichen hat einen schlechten Ruf: Arglose Mädchen würden zu freizügigen Aufnahmen gedrängt, die, an die Öffentlichkeit gebracht, ihr Leben zerstören können. Bis zu Kinder- und Jugendpornografie scheint es nur noch ein kleiner Schritt. Andere sehen im einvernehmlichen Austausch erotischer Bilder eine neue Ausdrucksform sexueller Exploration und Emanzipation. Werden intime Aufnahmen nicht einvernehmlich weitergeleitet, dürfe die Schuld keinesfalls beim Opfer gesucht werden.

Seit 2020 kommt auch der Duden nicht mehr ohne aus. Neben rund 3.000 weiteren neuen Wörtern, die unsere Wirklichkeit prägen – wie Dieselaffäre, Faszienrolle, Lockdown oder Männerdutt –, nahm der Duden den Begriff „Sexting“ in seine 28. Auflage auf, definiert als „Austausch privater digitaler Nachrichten oder Fotos mit explizit sexuellem Inhalt“. Diese Definition erfasst die Wortbestandteile „Sex“ und „Texting“, also das Versenden von Kurznachrichten per Handy. In der Forschung ist mit „Sexting“ gemeinhin der einvernehmliche Austausch von selbstproduzierten freizügigen Bild- und Videodateien gemeint. Dabei müssen diese nicht unbedingt explizit sexuell sein; auch Selfies in Bikini oder Unterhose können als Sexting gelten. Entscheidend ist, dass sie auf einem privaten Kanal ausgetauscht werden, also nicht auf Social Media oder in Chatgruppen einer größeren Öffentlichkeit zugänglich sind.[1]

Wenn alles gut geht, dann bleibt Sexting eine Privatsache, wie vieles andere, was Menschen einvernehmlich miteinander tun. Dass es trotzdem einen eher schlechten Leumund hat, liegt daran, dass Fälle eben dann bekannt werden, wenn nicht alles gut geht. Besonders berüchtigt sind beispielsweise „Dickpics“, Selbstporträts mit Fokus auf den zumeist erigierten Penis. Dieses Standardmotiv des Sextings steht regelmäßig in den Schlagzeilen (wenn auch noch nicht im Duden), weil es immer wieder für Skandale sorgt, wenn etwa Prominente mit sogenanntem „Cyberflashing“, dem ungebetenen Verschicken von Dickpics, auffallen. Amazon-Chef Jeff Bezos wurde zum Opfer eines Handy-Hacks mit anschließender Erpressung. Und dass der US-Politiker Anthony Weiner ein intimes Foto versehentlich an seine 56.000 Twitter-Follower schickte, anstatt als Privatnachricht an seine Chatpartnerin, beendete nicht nur abrupt seine aufstrebende Karriere, sondern verhalf letzten Endes sogar Donald Trump zum Präsidentenamt.[2]

Dreierlei lässt sich aus diesem kurzen Abriss mitnehmen. Erstens: Sexting bringt gewisse Risiken mit sich, aber es ist kein waghalsiger Teenager-Trend à la „Cinnamon Challenge“ oder „Planking“, vor dem die Jugend gewarnt werden muss, bis sie „aus dem Alter raus“ ist. Vielmehr handelt es sich um eine digitale Form der Intimkommunikation, die maßgeblich von Erwachsenen praktiziert wird, aber auch für Jugendliche attraktiv und reizvoll sein kann. Zweitens: Gegen die Fallstricke, über die die Reichen und Mächtigen beim Sexting stürzen, sind auch Jugendliche nicht gefeit. Ein aufgenommenes Bild, ein verschicktes zumal, ist in der Welt und kann in falsche Hände gelangen. Und drittens: So folgenreich wie im Fall Weiner sind die Fehltritte von Sexting-Opfern normalerweise zwar nicht, aber die persönlichen Konsequenzen können durchaus gravierend sein.

Zunächst einmal ist sicherlich ein sachlicher Zugang zum Thema hilfreich. Schockierende Meldungen aus aller Welt, etwa über Sexting bei 11-Jährigen in den USA[3] oder gar 5-Jährigen in England[4], sind geeignet Eltern zu alarmieren, geben aber kein repräsentatives Bild der Zustände in Deutschland wieder. Die Medienpsychologin Nicola Döring betont, dass die Beteiligung Jugendlicher am Sexting vor allem vom Alter abhängt. Demnach beteiligten sich präpubertäre Kinder so gut wie gar nicht. Erst ab der Pubertät und dem Erreichen der sexuellen Mündigkeit mit 14 Jahren steige die Beteiligung am Sexting langsam mit dem Hineinwachsen in ein aktives Sexualleben und dem Eingehen von romantischen Beziehungen.[5] Eine Studie aus dem Jahr 2019 kommt zu einem ähnlichen Ergebnis: Ihr zufolge gaben 21 % der befragten 12- bis 14-Jährigen an, im vergangenen Jahr sexuelle Nachrichten erhalten zu haben; bei den 15- bis 17-Jährigen liegt der Anteil bei 48 %. 12 % der 12- bis 14-Jährigen geben an, im letzten Jahr selbst entsprechende Nachrichten versendet oder gepostet zu haben, gegenüber 28 % bei den 15- bis 17-Jährigen.[6]

„Sexting erscheint somit im Kontext sexueller Entwicklung nicht als übersexualisiertes Medienverhalten, das der realen sexuellen Erfahrung vorausgeht, sondern eher als mediale Intimkommunikation, die das Erproben und Pflegen intimer Beziehungen bei manchen Jugendlichen begleitet“, stellt Döring fest.[7] In einer Zeit, in der digitale Medien ein selbstverständliches Mittel der Selbstentfaltung und Selbstdarstellung Jugendlicher sind, ist es unvermeidlich, dass sie auch bei der sexuellen Sozialisation eine Rolle spielen. In bestehenden Beziehungen kann Sexting als Liebes- und Vertrauensbeweis oder der sexuellen Anregung dienen, es kommt aber auch als Form des Flirts und Anbahnens romantischer Beziehungen oder unverbindlich-sexueller Kontakte zum Einsatz. „Wir sollten die regelmäßig wiederauflebende »Moralpanik« rund um eine angebliche »sexuelle Verwahrlosung der Jugend« vermeiden und sollten konsequent »Safer Sex« und »Safer Sexting« fördern“, fordert Döring.[8]

Ein zentrales Element dieser Förderung besteht darin, Jugendlichen die Risiken bewusst zu machen, die mit dem Herstellen und Verschicken freizügiger Aufnahmen verbunden sind. Wenn eine Beziehung in die Brüche geht, kann auch das Vertrauen gebrochen werden, auf dessen Basis die intimen Bilder ausgetauscht wurden – Stichwort „Revenge Porn“. Der bei Jugendlichen beliebte Dienst Snapchat verspricht Abhilfe, indem er Nachrichten nach kurzer Zeit automatisch löscht, doch diese Sicherheit ist trügerisch, da die Bilder per Bildschirmfoto abgespeichert werden können. Auch Dateien, die nie versendet wurden, können durch Diebstahl oder Verlust des Handys und durch Hacking in Umlauf geraten. Pädagog*innen raten daher dazu, intime Bilder möglichst so zu gestalten, dass dargestellte Personen nicht eindeutig identifizierbar sind. Sie auf dem eigenen Handy vorzuzeigen ist sicherer, als sie zu verschicken. Und auch vom eigenen Handy sollten sie regelmäßig gelöscht werden.

Ratschläge und Warnungen wie diese werden die meisten Jugendlichen allerdings vermutlich wenig beeindrucken. Im Rahmen eines qualitativen Forschungsprojekts der Pädagogischen Hochschule Kärnten hat die Medienpädagogin Nora Ulbing das Gefahrenbewusstsein von Schüler*innen im Alter von 14 und 15 Jahren bezüglich Sexting untersucht. Dabei zeigte sich, „dass Heranwachsende Gefahren und Risiken als relevant bewerten und diese abschätzen können“.[9] Bereits 2015 hatten in einer österreichischen Studie 81 % der befragten 14- bis 18-Jährigen die Gefahr als hoch oder sehr hoch eingeschätzt, dass das Verschicken von freizügigen Bildern oder Videos negative Folgen haben könnte. 46 % gaben an, jemanden zu kennen, der*die schon einmal schlechte Erfahrungen mit Sexting gemacht hat. Die meistgenannten Folgen im Bekanntenkreis der Befragten reichen von der Verbreitung der Aufnahmen im Freundeskreis bis zu Erpressung.[10]

Auch wenn sie nicht immer danach handeln mögen, ist doch festzuhalten, dass Jugendliche allgemein über die Risiken und Nebenwirkungen von Sexting Bescheid wissen. Mindestens ebenso wichtig wie das Bewusstsein der eigenen Verantwortung ist jedoch die Tatsache, dass Jugendliche, die Sexting betreiben, nichts Falsches tun und auch nicht automatisch schuld sind, wenn intime Bilder über den Kreis der designierten Empfänger*innen hinaus dringen. Ist dies der Fall, handelt es sich dabei um missbräuchliches bzw. „sekundäres Sexting“, bei dem Bilder oder Videos ohne Einverständnis der abgebildeten Person(en) weitergeleitet werden. Wer Bilder von anderen Menschen ohne deren Erlaubnis verbreitet oder andere Menschen in besonders persönlichen Situationen fotografiert, verletzt das Recht am eigenen Bild[11] oder gar den „höchstpersönlichen Lebensbereich“[12] und muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Die immer wieder mit Sexting in Zusammenhang gebrachten Tatbestände der Kinder-[13] oder Jugendpornografie[14] sind hingegen nur in seltenen Einzelfällen betroffen.

Expert*innen warnen allerdings davor, in der Prävention von sekundärem Sexting die Straftatbestände in den Vordergrund zu stellen oder gar eigene Sexting-Gesetze zu erlassen. Eine Kriminalisierung könnte Ängste schüren und sich schlimmstenfalls sogar kontraproduktiv auswirken, indem sie Sexting den Reiz des Verbotenen verliehe. Darüber hinaus könnte es Opfer davon abhalten, sich anderen anzuvertrauen. Gerade im Interesse des Opferschutzes sei es wichtig, Sexting nicht von den missbräuchlichen Fällen ausgehend als per se problematisches Mediennutzungsverhalten zu sehen, meint Döring: „Bei körperlichem Missbrauch hat sich mittlerweile herumgesprochen, dass nicht das Opfer die Schuld trägt. Bei Missbrauch persönlicher Fotos sind wir noch nicht so weit“.[15] Die häufig weiblichen Opfer dürften für die potenziell gravierenden seelischen und sozialen Folgen nicht auch noch verantwortlich gemacht werden, in der unguten Tradition eines auf überkommenen Geschlechterrollenerwartungen beruhenden Victim Blaming. Medienkompetenz vermitteln bedeutet hier, nicht nur den Sender*innen, sondern vor allem auch den Empfänger*innen ein Bewusstsein für ihre Verantwortung zu vermitteln, im Sinne eines empathischen und respektvollen Umgangs.

Hinweis für Lehrkräfte:
Das Informationsportal Handysektor und die EU-Initiative klicksafe bieten Lehrkräften eine kostenlose Materialsammlung zum Thema: „Selfies, Sexting, Selbstdarstellung“. Mit Online-Erklärvideos und verschiedenen Arbeitsblättern sollen Lehrkräfte darin unterstützt werden, Themen wie die (sexuelle) Selbstdarstellung und die Bedeutung sozialer Medien in den Unterricht zu integrieren und somit Schüler*innen für einen verantwortungsbewussten Medienumgang zu sensibilisieren und zu befähigen. 

1. Döring, Nicola (2015): Sexting. Aktueller Forschungsstand und Schlussfolgerungen für die Praxis. In: Blickpunkt Kinder- und Jugendschutz: Gewalt im Netz – Sexting, Cybermobbing & Co., Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz. Berlin, S. 15–43.

2. BuzzFeed.News: The Most Important Politician of the 2010s, veröffentlicht am 26.11.2019, https://www.buzzfeednews.com/article/mattberman/anthony-weiner-2010s-trump-clinton-breitbart.

3. DERSTANDARD: Studie über Sexting: Schon Elfjährige verschicken Nacktbilder, veröffentlicht am 28.02.2018, https://www.derstandard.de/story/2000075171863/studie-ueber-sexting-schon-elfjaehrige-verschicken-nacktbilder.

4. DERSTANDARD: Englische Polizei warnt: Schon Fünfjähriger verschickte Nacktfotos, veröffentlicht am 13.07.2017, https://www.derstandard.de/story/2000061243560/englische-polizei-warnt-schon-5-jaehriger-verschickte-nacktfotos.

5. Döring, Nicola (2015), S. 19.

6. Eukidsonline.net: Online-Erfahrungen von 9- bis 17-Jährigen – Ergebnisse der EU Kids Online-Befragung in Deutschland 2019, herausgegeben vom Verlag Hans-Bredow-Institut, Hamburg, https://www.hans-bredow-institut.de/uploads/media/Publikationen/cms/media/s3lt3j7_EUKO_Bericht_DE_190917.pdf.

7. Döring, Nicola (2015), S. 19.

8. Medienbewusst.de: Warum Sexting unter Jugendlichen (k)ein Problem ist, https://www.medienbewusst.de/ratgeber/warum-sexting-unter-jugendlichen-kein-problem-ist/.

10. Saferinternet.at: Safer Internet Day 10. Februar 2015 – „Sexting in der Lebenswelt von Jugendlichen“, https://www.saferinternet.at/fileadmin/redakteure/Footer/Presse/Praesentation_PK_Safer_Internet_Day_2015.pdf.

11. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – Bundesamt für Justiz: Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie § 22, http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__22.html.

12. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – Bundesamt für Justiz: Strafgesetzbuch (StGB) – § 201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201a.html.

13. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – Bundesamt für Justiz: Strafgesetzbuch (StGB) – § 184b Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften, http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__184b.html.

14. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – Bundesamt für Justiz: Strafgesetzbuch (StGB) – § 184c Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Schriften, http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__184c.html.

15. Medienbewusst.de: Warum Sexting unter Jugendlichen (k)ein Problem ist, https://www.medienbewusst.de/ratgeber/warum-sexting-unter-jugendlichen-kein-problem-ist/.

Autor*in

David Assmann studierte Mediendramaturgie in Mainz. Er arbeitet als freier Filmkritiker, Filmemacher und Filmwissenschaftler in Berlin, ist Mitglied des Auswahlgremiums für Kinder- und Jugendfilme bei der Berlinale und hauptamtlicher Prüfer bei der FSF.

[Bild: Privat]

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