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Wie Sicherheit uns mehr Freiheit schenkt. Oder raubt.

Das Dilemma des gläsernen Menschen

Elizabeth Ávila González

Medienradar, 07/2022

In seinen Anfängen spiegelte das Internet die Idee der Freiheit wider. Geografische Grenzen wurden überwunden und ein Raum frei von staatlicher Gewalt geschaffen, um den freien Informationsfluss zwischen den User*innen zu gewährleisten. Dank der rasanten technischen Entwicklung hat die Freiheit im Internet neue Ausmaße erreicht: wir können in sozialen Netzwerken miteinander in Austausch treten, eigene Inhalte produzieren und teilen und kollaborativ arbeiten. Mit wachsenden Möglichkeiten sind wir auch zunehmend transparenter im Internet geworden, da immer mehr Daten über uns gespeichert werden. Davon profitieren einerseits Unternehmen, andererseits aber auch der Staat, der uns immer besser im Auge behalten kann. Sind damit Chancen erhöhter Sicherheit verbunden? Oder wird unsere einstige Freiheit dadurch immer mehr gefährdet?

Wo personenbezogene Daten verarbeitet werden, besteht immer auch die Gefahr des Missbrauchs. Um dem entgegenzuwirken und die Sicherheit der User*innen zu gewährleisten, wird unsere Freiheit im Internet nach und nach eingeschränkt. Die Nichtregierungsorganisation (NGO) Freedom House quittiert in ihrem Bericht von 2021 der Freiheit im Internet eine schlechte Bilanz: Bereits zum elften Mal in Folge ist die weltweite „Internetfreiheit“ zurückgegangen.[1] Internetfreiheit wird von der NGO dabei u. a. daran festgemacht, wie frei und uneingeschränkt der Zugang zum Internet ist, wie sehr in die freie Meinungsäußerung eingegriffen wird, ob und nach welchen Kriterien nutzergenerierte Inhalte entfernt werden und inwieweit Regierungen Zugriff auf Daten von Unternehmen fordern.

Auch Regierungen und Technologiekonzerne greifen immer mehr in die Freiheit von User*innen ein und nehmen politische Ereignisse und die Bekämpfung von Terrorismus oder Kinderpornografie zum Anlass, um unter dem Vorwand erhöhter Sicherheit die Bürger*innen zunehmend zu kontrollieren und zu überwachen. So zum Beispiel die von der EU-Kommission geplante Chatkontrolle, die Messenger-Dienste per Gesetz dazu zwingen will, mithilfe einer eingebauten Schnittstelle private Nachrichten auf kinderpornografische Inhalte zu durchsuchen.[2] Auch die zunehmenden Schlagzeilen im Zusammenhang mit Datenskandalen machen den Konflikt zwischen Freiheit und Sicherheit im Internet deutlich. Bekannte Beispiele sind die Enthüllungen durch Edward Snowden[3], der Cambridge Analytica-Fall[4] sowie die israelische Firma NSO und ihr Pegasus-Programm[5].

Was bedeutet digitale Freiheit?

Freiheit in der digitalen Welt wird geprägt durch zwei Facetten, zum einen die Informationsfreiheit: Wir können uns im Internet über Grenzen hinweg frei informieren. Das ist vor allem in autoritär regierten Staaten, in denen es keine freie Presse gibt, von übergeordneter Wichtigkeit. Zum anderen der freie Meinungsaustausch: Wir können miteinander in Kontakt treten, Meinungen und Erfahrungen austauschen und Interessengruppen bilden.

Beide Facetten der digitalen Freiheit tragen zur Demokratisierung und Selbstbestimmung von Menschen bei, sind aber in vielen Ländern gar nicht selbstverständlich.

So gibt es beispielsweise Regionen, die das Internet stärker regulieren und bestimmte Informationen unterdrücken (z. B. Informationen zum Schwangerschaftsabbruch) oder Menschen, deren Meinung gesellschaftlich nicht erwünscht ist, verfolgen.

Aber auch in Deutschland, wo Informationsfreiheit und freie Meinungsäußerung gegeben sind, gilt Freiheit niemals absolut. So heißt es in Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland: „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“[6] Wir dürfen unsere Freiheiten also nur so lange ausüben, wie wir nicht die Freiheiten anderer einschränken oder gar vom Gesetz definierte Straftaten begehen.

In Absatz 2 ist darüber hinaus geregelt, dass unser eigenes Recht auf Freiheit durch staatliche Gesetze eingeschränkt werden kann, wenn unser Leben oder unsere körperliche Unversehrtheit in Gefahr sind.[6] So werden unsere digitalen Freiheiten beispielsweise durch staatliche Gesetze zur Bekämpfung von Kinderpornografie, Identitätsbetrug oder Terror eingeschränkt. Diese Einschränkungen der Freiheit werden oft mit dem Argument der Sicherheit, das sich aus Art. 2 Abs. 2 ergibt, begründet. Aber wie weit darf ein Eingriff erfolgen, um die Sicherheit zu gewährleisten und ab welchem Punkt ist eine Grenze überschritten?

Sicherheit = Freiheit?

Laut Definition bedeutet Sicherheit, dass uns keine Gefahr droht, im besten Fall nicht einmal das Risiko dazu besteht, uns könnte etwas passieren. Sicherheit bringt also eine gewisse Freiheit mit sich bzw. kann sogar Voraussetzung für Freiheit sein. Beispielsweise können Überwachungskameras in U‑Bahnhöfen oder Parkhäusern durchaus zu einem erhöhten Gefühl der Sicherheit beitragen, wenn wir dort nachts unterwegs sind.

Um die Sicherheit weiter zu erhöhen, werden vermehrt technische Maßnahmen eingesetzt, die immer sensiblere personenbezogene Daten verarbeiten. Werden Überwachungskameras zusätzlich mit Gesichtserkennungssoftwares ausgestat-tet, könnten sie ein immer vollständigeres Bewegungsprofil über uns erstellen. Wenn unser Browserverlauf gescannt wird und im schlimmsten Fall sogar in fal-sche Hände gerät, kann unser Nutzungsverhalten über Tage, Wochen oder sogar Monate hinweg studiert und ein komplettes Personenprofil über uns angelegt werden.

Jedoch haben wir ein Recht auf Privatsphäre und darauf, selbst zu bestimmen, wer was über uns weiß und welche Informationen wir mit wem teilen.[7] An diesem Punkt kollidieren staatliche Sicherheitsmaßnahmen mit unserer Privatsphäre und schränken unsere Freiheit ein, statt sie zu gewährleisten. Denn wenn wir nicht selbst entscheiden können, ob Informationen über uns gespeichert werden, sind wir nicht frei in dem, was wir tun. Die 2018 in Kraft getretene Datenschutz-Grundverordnung soll uns mehr Selbstbestimmung über unsere Daten zurückgeben.

Datenschutz ist Täter*innenschutz – oder nicht?

Aber hat ein erhöhter Datenschutz nicht zur Folge, dass auch die Täter*innen besser geschützt sind? Schließlich würde das Durchsuchen der digitalen Spuren, die wir tagtäglich hinterlassen, es den Sicherheitsbehörden ungemein erleichtern, Straftäter*innen zu identifizieren sowie Straftaten vorzubeugen oder aufzuklären. Wir wissen, dass beispielsweise die rassistischen Attentäter von Halle[8] und Hanau[9] sich durch das Internet radikalisierten und digitale Tools nutzten, um ihre Taten zu planen. Möglicherweise wären diese Attentate zu verhindern gewesen, wenn die Täter im Vorfeld digital überwacht worden wären.

Allerdings hätte die Überwachung breitflächig stattfinden müssen, schließlich waren die Taten nicht vorherzusehen. Damit das gelingt, müssten jedoch viele Menschen anlasslos überwacht werden und dann wären wir schnell bei einer Form von übermäßiger staatlicher Überwachung.

Aber dürfen diese Bedenken noch eine Rolle spielen, wenn es um den Schutz Minderjähriger geht? Kinderpornografie ist ein weltweites Problem, von dem nicht nur tausende Kinder täglich betroffen sind, sondern potenziell jedes Kind gefährdet ist. Allein in Deutschland ist die Anzahl der polizeilich erfassten Fälle von Verbreitung, Erwerb, Besitz und Herstellung kinderpornografischen Materials in den letzten fünf Jahren enorm gestiegen,[10] wobei die Dunkelziffer vermutlich deutlich höher liegt.

Im August 2021 stellte Apple eine neue technische Möglichkeit vor, um die Verbreitung von kinderpornografischem Material einzuschränken: alle Fotos von US-amerikanischen Applenutzer*innen sollten künftig von einer Software gescannt werden, bevor sie in die iCloud hochgeladen werden.[11] Apples Argument: Wer nichts zu verbergen hat, braucht auch nichts zu befürchten. Dass Apple damit zukünftig die Fotos auch auf jeden anderen Inhalt durchsuchen könnte, verschwieg der Konzern. Nach heftiger Kritik zog Apple seinen Vorschlag vorerst zurück.[12]

Offensichtlich rechtfertigen selbst Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit von Kindern – die als besonders schützenswert gelten – nicht den flächendeckenden Eingriff in die Privatsphäre aller Bürger*innen.

Wenn Überwachung die Freiheit gefährdet

Wie wir sehen, gibt es ein Problem mit der Sicherheit: sie geht mit Kontrolle und Überwachung einher, was in einem absoluten Gegensatz zur Freiheit steht. Keine Person fühlt sich frei, wenn sie überwacht wird. Werden Kontrolle und Überwachung zudem im Namen der Sicherheit missbraucht, führt dies dazu, dass Menschen weder frei noch sicher sind.

Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn digitale Kommunikation von Menschen, die eigentlich für Freiheit und Unabhängigkeit und somit auch für Sicherheit kämpfen, überwacht wird. So tauchte die Telefonnummer der frauenrechtlichen Aktivistin Loujain al-Hathloul, die im Mai 2018 wegen ihres Verstoßes gegen das Frauenfahrverbot in Saudi-Arabien inhaftiert und im Gefängnis gefoltert und sexuell belästigt wurde,[13] in den geleakten Unterlagen der Sicherheitsfirma NSO auf, auch bekannt als Pegasus-Affäre.[14] Dies legt nahe, dass Saudi-Arabien Loujain al-Hathloul allein wegen ihres anderen Verständnisses von Freiheit überwachen ließ.

Auch in Europa und insbesondere in Deutschland ist die Diskussion über staatliche Überwachungssoftware längst nicht abgeschlossen. Ein Bundesgesetz zum Einsatz eines sogenannten Staatstrojaners liegt seit 2017 auf Eis,[15] auch weil mehrere NGOs, Journalist*innen und Künstler*innen dagegen Verfassungsbeschwerde eingelegt haben.[16] Ihrer Meinung nach verstößt das Gesetz zur anlasslosen Speicherung von Kommunikationsdaten gegen unsere Rechte aus dem Grundgesetz. Diese Meinung teilt auch der Europäische Gerichtshof und bestätigt das in Urteilen aus den Jahren 2014, 2016, 2020[17] und zuletzt im April 2022.[18] Trotzdem beschloss 2021 die zu diesem Zeitpunkt noch regierende Große Koalition erneut den Einsatz eines Staatstrojaners, der es beispielsweise der Bundespolizei erlaubt, die Kommunikation von Menschen zu überwachen – ohne, dass eine Straftat vorliegt.[19] Im Juli 2022 legte die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. mit neun anderen Beschwerdeführer*innen Verfassungsbeschwerde dagegen ein.[20] Gesetze wie diese laufen nicht nur Gefahr, missbraucht zu werden, sondern auch als Vorbild für eben jene autoritär regierten Staaten zu dienen, die nicht so viel von Freiheit halten.

Fazit

Eine erhöhte Sicherheit kann uns mehr Freiheit geben. Werden wir zu viel überwacht, sind wir jedoch nicht mehr wirklich frei. Ziel muss es daher sein, Freiheit und Sicherheit immer gegeneinander abzuwägen – sowohl auf politischer Ebene als auch jede*r für sich auf privater Ebene. Um sich an das Dilemma heranzutasten, kann das „Slippery-Slope-Argument“ (auch Dammbruchargument) helfen. Dazu wird vor Umsetzung einer Maßnahme prognostiziert, welche negativen Konsequenzen diese haben könnte und vor allem, welche weiteren Folgen damit angestoßen werden. Denn einmal umgesetzt, könnte eine Maßnahme den „Damm brechen“ und einen Dominoeffekt auslösen. Bei einem so sensiblen Konstrukt wie der Abwägung zwischen Freiheit und Sicherheit kann jeder noch so kleinste Unterschied weitreichende Folgen in die eine oder andere Richtung haben. Und gerade deswegen ist hier ein anhaltender Diskurs zwischen Sicherheit und Freiheit für Demokratien von besonderer Bedeutung.

1. Freedom House: Freedom on the Net 2021. The Global Drive to Control Big Tech, https://freedomhouse.org/sites/default/files/2021-09/FOTN_2021_Complete_Booklet_09162021_FINAL_UPDATED.pdf (zuletzt abgerufen am 07.07.2022).

2. Köver, C., Reuter, M., Meineck, S.: Warum die Chatkontrolle Grundrechte bedroht, in: Netzpolitik.org vom 13.05.2022, https://netzpolitik.org/2022/eu-plaene-einfach-erklaert-warum-die-chatkontrolle-grundrechte-bedroht/ (zuletzt abgerufen am 07.07.2022).

3. Beuth, P.: Alles Wichtige zum NSA-Skandal, in: ZEIT ONLINE vom 29.01.2016, https://www.zeit.de/digital/datenschutz/2013-10/hintergrund-nsa-skandal (zuletzt abgerufen am 07.07.2022).

4. Dachwitz, I., Rudl, T., Rebiger, S.: Was wir über den Skandal um Facebook und Cambridge Analytica wissen [UPDATE], in: Netzpolitik.org vom 21.03.2018, https://netzpolitik.org/2018/cambridge-analytica-was-wir-ueber-das-groesste-datenleck-in-der-geschichte-von-facebook-wissen/ (zuletzt abgerufen am 07.07.2022).

5. Biermann, K., Geisler, A., von Randow, G., Stark, H., Venohr, S.: Spionage-Software Pegaus. Cyberangriff auf die Demokratie, in: ZEIT ONLINE vom 18.07.2021, https://www.zeit.de/politik/ausland/2021-07/spionage-software-pegasus-cyberwaffe-ueberwachung-menschenrechte-enthuellung/ (zuletzt abgerufen am 07.07.2022).

6. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland: Artikel 2, https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_2.html (zuletzt abgerufen am 12.07.2022).

8. Bundeszentrale für politische Bildung/bpb: Der Anschlag von Halle, vom 05.10.2020, https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/316638/der-anschlag-von-halle/ (zuletzt abgerufen am 12.07.2022).

9. Steinwehr, U.: Was geschah in Hanau?, in: Deutsche Welle vom 21.02.2020, https://www.dw.com/de/was-geschah-in-hanau/a-52464472 (zuletzt abgerufen am 12.07.2022).

10. BKA 2021: Vorstellung der Zahlen kindlicher Gewaltopfer – Auswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik 2021, S. 6, https://www.bka.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Kurzmeldungen/220530_PK_KindlicheGewaltopfer2021.html (zuletzt abgerufen am 12.07.2022).

11. taz: Erkennung von Nacktbildern bei iOS: Apple gegen Kinderpornografie, vom 06.08.2021, https://taz.de/Erkennung-von-Nacktbildern-bei-iOS/!5791973/ (zuletzt abgerufen am 14.07.2022).

12. Kluczniok, J.: Apple macht Rückzieher: Scan-Tool gegen Kinderpornografie vorerst gestoppt, vom 06.09.2021, https://www.netzwelt.de/news/192039-apple-neues-tool-gegen-kinderpornografie-kritik-0609.html (zuletzt abgerufen am 14.07.2022).

13. Amnesty International: Saudi-Arabien: Frauenrechtlerin Loujain al-Hathloul ist endlich wieder in Freiheit!, vom 11.02.2021, https://www.amnesty.de/informieren/aktuell/saudi-arabien-loujain-al-hathloul-frauenrechtlerin-freilassung (zuletzt abgerufen am 14.07.2022).

14. siehe 5.

15. ZEIT ONLINE: Datenschutz – EuGH bestätigt Verbot von Vorratsdatenspeicherung mit Ausnahmen, vom 05.04.2022, https://www.zeit.de/digital/<wbr /datenschutz/<wbr /2022-04/<wbr /datenschutz-<wbr /eugh-<wbr /vorratsdatenspeicherung-<wbr /kriminalitaet-<wbr /sicherheitsbehoerden (zuletzt abgerufen am 14.07.2022).

16. Bundesverfassungsgericht: Übersicht für das Jahr 2021, Verfassungsbeschwerde Nr. 36, https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresvorausschau/vs_2021/vorausschau_2021_node.html (zuletzt abgerufen am 14.07.2022).

17. Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 08.04.2014: in den verbundenen Rechtssachen C‑293/12 und C‑594/12, Digital Rights Ireland Ltd gegen Minister for Communications, Marine and Natural Resources, Minister for Justice, Equality and Law Reform, Commissioner of the Garda Síochána, Irland and The Attorney General, https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?docid=153045&doclang=DE (zuletzt abgerufen am 14.07.2022);

Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 21.12.2016: in den verbundenen Rechtssachen C‑203/15 und C‑698/15, Tele2 Sverige AB gegen Post-och telestyrelsen und Secretary of State for the Home Department gegen Tom Watson, Peter Brice und Geoffrey Lewis, https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A62015CA0203 (zuletzt abgerufen am 14.07.2022);

Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 06.10.2020: in der Rechtssache C‑623/17, Privacy International gegen Secretary of State for Foreign and Commonwealth Affairs, Secretary of State for the Home Department, Government Communications Headquarters, Security Service und Secret Intelligence Service, https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=232083&pageIndex=0&doclang=DE (zuletzt abgerufen am 14.07.2022).

18. Urteil des Europäischen Gerichtshof vom 05.04.2022: in der Rechtssache C‑140/20, G.D. gegen The Commissioner of An Garda Síochána, Minister for Communications, Energy and Natural Resources, Attorney General, https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf;jsessionid=5219CBAD00C58DE7B2E0F55ADEDE2EF8?text=&docid=260001&doclang=DE (zuletzt abgerufen am 14.07.2022).

19. Meister, A.: Bundespolizeigesetz: Große Koalition einigt sich auf Staatstrojaner-Einsatz schon vor Straftaten, in: netzpolitik.org vom 08.06.2021, https://netzpolitik.org/2021/bundespolizeigesetz-grosse-koalition-einigt-sich-auf-staatstrojaner-einsatz-schon-vor-straftaten/ (zuletzt abgerufen am 14.07.2022).

20. Gesellschaft für Freiheitsrechte: Die Nachrichtendienste müssen zurück auf den Boden des Grundgesetzes – GFF erhebt Verfassungsbeschwerde gegen G10-Staatstrohaner für Geheimdienste, Pressemitteilung vom 08.07.2022, https://freiheitsrechte.org/ueber-die-gff/presse/pressemitteilungen-der-gesellschaft-fur-freiheitsrechte/pm-g10-vb (zuletzt abgerufen am 14.07.2022).

Autorin

Elizabeth Ávila González hat Internationales Recht mit Fokus auf Menschenrechte und Medien in Dresden, Paris und Wrocław studiert. Sie unterstützt seit 2020 die FSF in der Geschäftsstelle als Assistenz der Geschäftsführung sowie als jugendschutzrechtliche Referentin. Besonders am Herzen liegt ihr das Thema Datenschutz.

[Foto: FSF]

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